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   LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11   

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https://dejure.org/2011,30157
LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11 (https://dejure.org/2011,30157)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.12.2011 - 6 Ta 216/11 (https://dejure.org/2011,30157)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 6 Ta 216/11 (https://dejure.org/2011,30157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Urteilstenor, Auslassung, Berichtigungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit des Urteilstenors i.S.d. § 319 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Berichtigung der Urteilsformel - offenbare Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319 Abs. 1
    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Berichtigung des Tenors durch das Arbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11
    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne weiteres ergibt (BAG 29.08.2001 ­ 5 AZB 32/00 ­ NJW 2002, 1142; LAG Schleswig-Holstein 13.03.2002 ­ 4 Ta 180/01 ­).
  • BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08

    Berichtigung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11
    Sie müssen mit einer Berichtigung rechnen können (BAG 29.06.2001 a. a. O.; BGH 22.09.2009 ­ IV ZR 128/08 ­).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - 4 Ta 180/01

    sofortige Beschwerde, Urteil, Berichtigung, Passivrubrum, Berichtigungsbeschluß,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11
    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne weiteres ergibt (BAG 29.08.2001 ­ 5 AZB 32/00 ­ NJW 2002, 1142; LAG Schleswig-Holstein 13.03.2002 ­ 4 Ta 180/01 ­).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2015 - 5 Ta 73/15

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Tenor, Unrichtigkeit, offenbar,

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne weiteres ergibt (BAG, Beschl. v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 13.03.2002 - 4 Ta 180/01 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.12.2011 - 6 Ta 216/11 - Rn. 15, juris).
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